Die Kosten für die Beratung
Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind in der Regel kostenfrei. Die bei schriftlichen und gutachtlichen Stellungnahmen anfallenden Honorare sind in der Entgeltordnung geregelt. Besondere Aufwendungen wie Reisekosten, Beschaffung von Unterlagen, Sonderleistungen usw. werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Berechnet werden nur die erbrachten Leistungen, auch wenn der Auftrag einen weitergehenden Beratungsinhalt vorgesehen hat. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist deshalb in allen Fällen ein schriftlicher Auftrag unter Anerkennung der Entgeltordnung erforderlich.
Die Preise der jeweils gültigen Entgeltordnung gelten für Mitglieder (Gruppe B) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. Nicht – Mitglieder zahlen die in der Entgeltordnung festgelegten Aufschläge.
Entgeltordnung
1.0 Stundensätze für Berater
Beratungen in der Geschäftsstelle und vor Ort, Arbeitsstunden für das Aktenstudium etc. € 82,—
Zeitaufwand für die An- und Abreise bei Beratungen vor Ort € 41,—
2.0 Seitenhonorare für schriftliche Stellungnahmen
2.1 Schriftliche Stellungnahmen bis zwei Seiten € 160,—
2.2 Jede weitere Seite € 80,—
3.0 Pauschalsätze für gutachtliche Stellungnahmen
Die Pauschalsätze beinhalten die Auswertung der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, der Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem/den Ortstermin(en) und Beratungs-/ Vorbereitungsgespräch(en) sowie die schriftliche Ausarbeitung der gutachtlichen Stellungnahme. Sämtliche zur Vorbereitung der Ausarbeitung erforderlichen Koordinierungsgespräche, Beratungen, Ortstermine u. ä. werden nach den Stundensätzen gemäß Ziffer 1.0 abgerechnet.
4.0 Sonstige Leistungen
4.1 Fotokopien je Seite € 0,50
4.2 Bericht auf CD-ROM € 25,—
4.3 Arbeitsunterlagen, Veröffentlichungen, Merkblätter, Sonderdrucke nach den gültigen Preislisten
5.0 Nebenkosten und Mehrwertsteuer
5.1 Nebenkosten wie Schreibarbeiten, Telefon, Porto, Verpackung u. Ä. werden mit fünf Prozent auf Pauschalpreise, Seitenhonorare, Stundensätze und Sonderleistungen (gemäß Ziffer 1.0 bis 4.0) pauschaliert in Rechnung gestellt.
5.2 Beratungshonorare sind mehrwertsteuerpflichtig. Die Mehrwertsteuer ist in den Beträgen dieser Entgeltordnung nicht enthalten und wird gesondert berechnet. Die Höhe der MwSt. richtet sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen.
6.0 Reisekosten der Berater
Für Fahrtkosten und Übernachtungen gelten folgende Sätze:
Übernachtungen gemäß Beleg (tatsächlicher Aufwand), Kilometerpauschale bei Benutzung
eines PKW € -,30.
Bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt die Abrechnung gemäß Beleg.
7.0 Allgemeine Bestimmungen
7.1 Die Pauschalsätze der Ziffern 1.0 bis 4.0 gelten für Mitglieder (Gruppe B) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. Für sonstige Auftraggeber erhöhen sich die Sätze um 15%. Bei Objektberatungen können Mitgliederkonditionen nur gewährt werden, wenn der Bauherr (Stadt, Gemeinde oder Träger) Mitglied der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. ist.
7.2 Bei Arbeitsunterlagen, Veröffentlichungen, Merkblättern und Sonderdrucken gemäß Ziffer 4.3 erhalten Mitglieder Rabatte nach Maßgabe der Preisliste.